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GbR,§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Grundsachverhalt: Eine vorab gegründete GbR (Gesellschafter A 50 % und Gesellschafter B 50 %) erwirbt in Berlin eine Eigentumswohnung und wird als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Wohnung soll noch bis zum 30.06.2023 fremdvermietet bleiben, danach wird diese durch Gesellschafter A selbst genutzt. Hierzu ergeben sich folgende Fragestellungen: 1. Ist im vorliegenden Fall zumindest eine 50%ige Eigennutzung i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG ab dem 01.07.2023 anzunehmen? 2. Ab wann wäre eine zumindest teilweise steuerfreie Veräußerung der Immobile möglich? 3. Könnte durch Eigennutzung von A und B gemeinsam eine komplette Steuerfreiheit nach der geltenden Frist gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG erreicht werden?
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