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§ 23 EStG,Eigennutzung

Ein Mandant erwirbt in 2018 ein unbebautes Grundstück und bebaut dieses mit einem EFH, welches 2020 fertiggestellt wird. Er nutzt das Grundstück vom 01.07.2020 bis zum 30.09.2020 und vom 01.03.2021 - 31.05.2021 selbst zu eigenen Wohnzwecken und vom 01.10.2020 bis 28.02.2021 zu Vermietungszwecken. Zum 01.06.2021 erfolgt der Verkauf. LIegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 EStG vor? Die Rückausnahme "im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegenagnene Jahren zu eigenen Wohnzwecken" konnte unser Mandant nicht erfüllen, da er das Grundstück im Jahr nach der Fertigstellung veräußert hat. Lässt sich aus der aktuellen Rechtsprechung ableiten, dass dieser Sachverhalt begünstigt werden soll?
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