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Deutsche Rentenzahlungen nach GB,Anwendung von Art 17 DBA D/GB

Unser Mandant hat früher bei der Deutschen Welle gearbeitet. Im Jahr 2016 ist er nach UK gezogen und hat seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben. Nun bezieht er Rente aus der deutschen Sozialversicherung (beruhend auf seiner Tätigkeit bei der Deutschen Welle). Er ist ausschließlich britischer Staatsbürger. Wo ist seine Rente steuerpflichtig? Nach Art. 18 (2) DBA DE/UK in UK? Oder nach Art. 17 (2) in DE?
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