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§ 23 EStG,Ferienimmobilie,Leerstand

Sachverhalt: X kaufte im Jahr 2018 zusammen mit der Ehefrau eine Ferienimmobilie in den Niederlanden. Kaufpreis betrug 800.000 € zzgl. Renovierungsarbeiten i.H.v. 120.000 €. Der Verkauf erfolgt nun im Jahr 2023 für 1.200.000 € abzgl. Verkaufs-NK. Die Immobilie wurde stets selbst genutzt bzw. stand leer. Eine Vermietung fand nie statt und war auch nicht angedacht. Frage: Entsteht trotz nicht vorliegender Vermietungsabsicht aufgrund des längeren Leerstands dennoch ein Spekulationsgewinn, da binnen zehn Jahren verkauft, bzw. ist mit einer Steuerbelastung in DE zu rechnen?
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