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Priv. Veräußerungsgeschäft,§ 23 I 1 Nr. 1 EStG,Folgen der Überlassung durch einen Ehepartner

Der Mandant kaufte seinem Vater im Jahr 2015 ein Grundstück zu Alleineigentum ab. In das Grundbuch ist er alleine eingetragen. Mit seiner Frau gemeinsam als Bauherren bebaute er das Grundstück, die Darlehen hierfür lauteten auf beide Ehegatten. Kinder sind keine vorhanden. In dem Gebäude ist eine Einliegerwohnung fremdvermietet, ansonsten ist es selbstgenutzt. Im Jahr 2023 trennen die beiden sich. Die Ehefrau zieht aus, der Ehemann soll das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten behalten. Die Vermögensauseinandersetzung soll noch im Jahr 2023 stattfinden. Meines Erachtens befindet sich das Gebäude aufgrund § 94 BGB im Alleineigentum des Ehemanns, so dass allein aufgrund dieser Sache § 23 EStG entfällt. Die Übernahme der Schulden kann als Zugewinnausgleich dargestellt werden. Überdies hat die Ehefrau im Jahr der Veräußerung die Immobilie bewohnt.
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