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Veräußerungstatbestand,§ 23 I 5 Nr. 1 EStG,Erbanfall keine Anschaffung i.S. des § 23 EStG

Eine Mandantin hat 2018 von ihrer Mutter das elterliche Wohnhaus geerbt. Die Renovierungskosten hat ihr Ehemann als Alleinverdiener in der Familie im Wesentlichen beigesteuert. Es wurde 2018 eine GbR als Grundstücksverwaltungsgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Vermietung des Grundstücks (Mandantin 67 %, Ehemann 37 %) etabliert, in die die Mandantin ihre Immobilie zum Zweck der Nutzung (quoad sortem) überlassen hat. Es wurden ca. 40 T€ Erhaltungsaufwendungen bis dato ausgegeben. Nun erwägt die Mandantin, das Grundstück zu verkaufen. Meine Frage: Droht bei einem Verkauf wegen der GbR-Gründung eine Versteuerung nach § 23 EStG? Meines Erachtens ist dies nicht der Fall, da ja die Mandantin weiterhin im Grundbuch eingetragen ist und somit die Immobilie nicht ins Gesamthandsvermögen eingebracht wurde.
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