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Spekulationsgeschäft,Anschaffung Grundstückshälfte,Schuldenübernahme

Eheleute haben vor über zehn Jahren ein unbebautes Grundstück erworben. Dieses Grundstück wurde vor acht Jahren mit einem Mehrfamilienhaus bebaut und fortan vermietet. Die Baukosten wurden finanziert. Vor drei Jahren haben sich die Eheleute getrennt und ein Ehepartner hat das Objekt und die Bankkredite übernommen. Nun ist beabsichtigt, dass Objekt zu verkaufen. Frage: Unterliegt die Veräußerung dem § 23 EStG? Meines Erachtens liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung des Grund und Bodens ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren, so dass grundsätzlich kein § 23 EStG vorliegt. Allerdings habe ich Bedenken aufgrund der erst vor kurzem erfolgten Übertragung des Objekts mit Übernahme von Schulden. Ich sehe das als entgeltlichen Vorgang in Höhe des übernommenen Anteils der Schulden (50 % Valuta) und somit als Anschaffung i.S. des § 23 EStG. Liege ich mit meiner Ansicht richtig? Wie würde sich der Gewinn nach § 23 EStG berechnen, Verhältnis von Übernahme Schulden zum Verkehrswert?
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