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Einkommensteuer,§ 22 EStG,§ 20 EStG

Eine Mandantin von mir hatte privat ein Darlehen vergeben. Dort wurde vereinbart, dass das Darlehen am 31.12.2020 zurückzuzahlen ist. Sofern dies bis zu diesem Termin nicht geschieht, "fällt eine monatliche Pachtzahlung in Höhe von 2.000 Euro an". Das Wort Pachtzahlung ist sicherlich auszulegen als "Vertragsstrafe". Fraglich ist nun, wie diese "Pachtzahlungen", welche tatsächlich gezahlt werden, steuerlich zu behandeln sind? Sind dieses ggf. nicht steuerbare Einnahmen oder Einkünfte aus Kapitalvermögen oder ...
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