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Forschungszulage,Bilanz,Ansatz

Unser Mandant beabsichtigt, einen Antrag für die Forschungszulage zu stellen. Der Antrag soll für Aufwendungen ab 2022 gelten. Aktuell wird der Jahresabschluss 2022 des Mandanten bearbeitet. Da die Forschungszulage mit der nächsten Festsetzung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer festgesetzt wird (in diesem Fall also für das Jahr 2022), stellt sich die Frage, wie die Forschungszulage in der Bilanz angesetzt wird. Muss die Bilanz 2022 nach Ergehen des Bewilligungsbescheides rückwirkend korrigiert werden? Und wird die Forschungszulage vom Finanzamt auch dann im Einkommensteuer-/Körperschaftsteuerbescheid 2022 festgesetzt, wenn hierfür keine Forderung in der Bilanz enthalten ist? Wir bitten um Beantwortung der o. g. Fragen sowie Erläuterung des Verfahrens in Bezug auf die Auswirkungen auf die Bilanz.
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