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Zeitrenten,Sonderausgabe,Versorgungsleitung

Unsere Mandantin legte einen Vertrag vom 15.10.1981 vor. Darin war vereinbart, dass der Bruder unserer Mandantin gegen Zahlung eines monatlichen Betrags in Höhe von 1.300 DM (davon 52 % als Rente und 48 % als dauernde Last) an die Eltern den elterlichen Betrieb nebst Immobilie übernehmen sollte. Der monatliche Betrag war bis zum Tod des Längstlebenden fällig. Die Mutter verstarb als Letzte im April 2012. Über den Tod der Eltern hinaus sollte der Bruder den Betrag von 1.300 DM für weitere 36 Monate an seine Schwester (unsere Mandantin) zahlen, entweder in Monatsraten oder als Einmalbetrag. Tatsächlich hat er den Betrag allerdings nie gezahlt. Erst jetzt soll diese Zahlung nachgeholt werden, da die Immobilie verkauft wird und Geld vorhanden ist. Frage: Wie ist der Sachverhalt ertragsteuerlich zu würdigen? Wie muss mit der Rente in der Einkommensteuererklärung umgegangen werden? Der Betrag kann auch jetzt als Einmalbetrag ausgezahlt werden oder in monatlichen Beträgen.
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