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atypisch stille Beteiligung,§ 24 UmwStG,Überspringen von stillen Reserven

An einer GmbH wird A als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt. Ein entsprechender Vertrag wurde geschlossen. A ist nicht Gesellschafter der GmbH sondern lediglich Geschäftsführer. Ist dieser Vorgang eine Umwandlung im Sinne des UmwStG?
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