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Zusammenlegung von Besitzunternehmen und Betriebs-GmbH zur Vermeidung einer Betriebsaufgabe,Verpächterwahlrecht,Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen bei einer GmbH

Eine Mandantin betreibt ihr Immobilienmaklerbüro in Form einer GmbH. Als Alleingesellschafterin will sie aus Altersgründen die GmbH beenden und in geringem Umfang als Einzelunternehmen weiterführen. Bei Gründung der GmbH im Jahr 1996 wurde damals nicht beachtet, dass sich die Büroräume im Alleineigentum der Mandantin befinden und dementsprechend bei einer späteren Betriebsprüfung die Betriebsaufspaltung festgestellt. Fragen: 1. Ist es möglich die GmbH zu beenden und als Einzelunternehmen weiterzuführen? (die GmbH hat einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von ca. 100.000€). 2. Wenn ja, würden dann, bei weiterer eigenbetrieblicher Nutzung im Rahmen des Einzelunternehmens, die Büroräume weiterhin Betriebsvermögen darstellen und somit keine stillen Reserven aufgelöst werden? 3. Die Räume wären nur in dem Fall künftig kein Betriebsvermögen mehr, wenn diese nicht mehr betrieblich genutzt werden? Wenn sie nicht mehr als eigene Büroräume genutzt werden, wäre es dann möglich sie an jemand anderen als Büro o.ä. u vermieten und sie als gewillkürtes Betriebsvermögen fortzuführen? 4. Bei der GmbH existieren noch Verlustvorträge (KSt ca. 130.000€ u. GewSt ca. 80.000€). Diese fallen bei Fortführung als Einzelunternehmen komplett weg? Die GmbH hat kein nennenswertes Vermögen und keine stillen Reserven. 5. Besteht die Möglichkeit die stillen Reserven der Büroräume (die im Eigentum der Gesellschafterin sind) im Zusammenhang mit der Beendigung der GmbH aufzulösen und die daraus resultierenden Gewinne mit Verlustvorträgen zu verrechnen? 6. Wird bei der Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen, das vorhandene Besitzunternehmen als „vorhandenes“ Einzelunternehmen genutzt?
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