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Nachweispflicht des § 22 Abs. 3 UmwStG,Anwendbarkeit i.Z. mit Formwechsel

Gilt § 22 Abs. 3 UmwStG auch bei einem Formwechsel von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft? Wenn ja, wie muss das textlich formuliert sein? Welche Nachweise müssen jährlich erbracht werden?
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