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§ 21 UmwStG,Anteilstausch,Bewertung

Die Firma K-GmbH hält 25,6 % (64.916 Anteile am Stammkapital; Buchwert in der Bilanz 1.497.056,87 €) an der F-GmbH im Betriebsvermögen. Diese Anteile werden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung i.H. von 1.014.480 € (1 € je Aktie) in eine neugegründete F-SE eingebracht und die K-GmbH erhält als Gegenleistung 25,6 % der Sachkapitalerhöhung bzw. 259.664 Aktien (Wert der Gegenleistung lt. Nachgründungsbericht 1,20 € je Aktie, entspricht 311.596,80 €; lt. Bewertung der F-GmbH liegt der Gesamtwert (100 % der Anteile) bei 6.657.525 €, ant. Wert 1.704.045 €). Auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Wert sind die neuen Anteile der F-SE im Betriebsvermögen der K-GmbH zu aktivieren? Ist der Buchwert der alten Anteile 1.497.056,87 €, der Wert der Gegenleistung lt. Nachgründungsbericht 311.596,80 € oder ein anderer Wert zu bilanzieren?
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