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§ 21 UmwStG,Anteilstausch (begünstigt,da mehrheitsvermittelnd),Verletzung der Sperrfrist nach § 22 Abs. 2 UmwStG (Einbringungsgewinn II)

Die D-GmbH mit Sitz im Inland wurde im Januar 2021 durch Bargründung gegründet. Gründungsgesellschafter der D-GmbH waren die A-Holding-GmbH zu 42,5 %, die B-Holding-GmbH zu 42,5 % und die C-Holding-GmbH zu 15 %. Mit Vertrag vom 02.05.2022 veräußerten die A-Holding-GmbH und die B-Holding-GmbH jeweils 9,2 % ihrer Anteile an die C-Holding-GmbH. Ab Mai 2022 waren somit alle drei Holdinggesellschaften zu je 33,3 % Gesellschafter der A-GmbH. Die A-Holding-GmbH und die B-Holding-GmbH haben mit Vertrag vom 10.04.2023 die Z-Holding-GmbH gegründet. Gesellschafter der Z-Holding-GmbH sind die A-Holding und die B-Holding zu je 50 %. Die A-Holding-GmbH und die B-Holding-GmbH wollen nun ihren jeweils 1/3-Anteil an der D-GmbH in die Z-Holding-GmbH einbringen. Hierzu soll bei der Z-Holding-GmbH eine Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Zur Übernahme der Anteile sollen nur die A-Holding-GmbH und die B-Holding-GmbH zugelassen werden. Gleichzeitig mit der Kapitalerhöhung sollen die A-Holding-GmbH und die B-Holding-GmbH ihren jeweils 1/3-Anteil an der D-GmbH in die Kapitalrücklage der Z-Holding-GmbH einlegen. Die Z-Holding-GmbH ist nach diesem Vorgang zu 66,67 % Gesellschafterin der D-GmbH. Im Jahr 2025 soll die Z-Holding-GmbH ihren Anteil an der D-GmbH veräußern. Zu folgenden Fragen benötigen wir Ihre Meinung: 1. Teilen Sie unsere Ansicht, dass bei dem Einbringungsvorgang der Anteile an der D-GmbH in die Z-Holding-GmbH im Jahr 2023 die Voraussetzungen für einen sog. „qualifizierten Anteilstausch“ erfüllt sind und der Vorgang deswegen steuerneutral durchgeführt werden kann? 2. Teilen Sie unsere Ansicht, dass die Sperrfristverletzung im Zeitpunkt der geplanten Veräußerung der Beteiligung an der D-GmbH durch die Z-Holding-GmbH im Jahr 2025 nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns führt, da bei der A-Holding-GmbH und der B-Holding-GmbH die Voraussetzungen des § 8b KStG erfüllt sind?
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