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Einbringung,Wechsel,Gewinnermittlungsart

Einnahmen-/überschuss in eine GmbH Guten Tag und folgende Frage mit der Bitte um Beantwortung: Ein Ingenieur (§ 18 EStG) mit Einnahmen-Überschussrechnung hat Forderungen aus den Vorjahren (2019-2022) mit ca. 250.000 €, die der Kunde jetzt noch in 2023 begleichen will. Geplant ist, wegen Ausweitung der Tätigkeit in Richtung Werkzeugproduktion, dass eine GmbH gegründet wird, in die diese Einzelfirma Ingenieur eingebracht werden soll. Ein Aufgabegewinn der selbstständigen Tätigkeit wird nicht zu einem begünstigten Gewinn nach § 18,34 EStG führen (der Mandant ist 57 Jahre alt, also ginge grundsätzlich § 34 Abs. 3 EStG), da bei einer Betriebsaufgabe zuerst ein Übergangsgewinn ermittelt werden müsste, der dann als normalerlaufender Gewinn zu besteuern wäre und somit nicht zu einem begünstigten Aufgabegewinn führt. Wie sieht das mit der Einbringung der Einzelfirma (vor Bezahlung der Altforderungen) in die GmbH aus? Wie wird hier dieser Einbringungsgewinn besteuert? Oder müsste für die Einbringung in eine GmbH auch eine Übergangsrechnung zur Bilanz gemacht werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und einen schönen Abend noch
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