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§ 7 UmwStG,Kapitalertragssteuereinbehalt beim Formwechsel GmbH in ein Personenunternehmen

Liebes Deubner-Team, Fallbeschreibung: Es liegt ein Formwechsel nach § 4 ff. UmwStG vor. Daher ist grundsätzlich die Ausschüttungsfiktion nach § 7 UmwStG zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall liegt kein ausschüttbarer Gewinn vor, da entsprechend Verluste erwirtschaftet wurden. Ist in diesem Fall trotzdem eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung mit 0 EUR abzugeben oder kann dieses unterbleiben? Es wäre super, wenn Sie in der Antwort die entsprechende Quelle nennen könnten.
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