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§ 22 UmwStG,Vermeidung Sperrfristverstoß durch spätere Übertragung der sperrfristbehafteten Anteile,Fremdkapitalähnliche Beteiligungen an Unternehmen

Die Anteile unserer Mandantin N-GmbH wurden in 2022 per qualifiziertem Anteilstausch in die Muttergesellschaft M-GmbH eingebracht. Ende dieses Jahres besteht ein Angebot 18% der N-GmbH Anteile an einen Investor zu übertragen für 1,2 Mio EUR und Know-How Einsatz des Investors (wobei 700k von den 1,2 Mio vom Verkäufer als Darlehen in die operative Gesellschaft N-GmbH gegeben werden müssen). Dies würde zweifelslos zu einem Sperrfrist verstoß führen und eine Steuerbelastung auslösen. Fraglich ist welche Möglichkeiten bestehen dies zu vermeiden. 1. Verkauf der Anteile der Muttergesellschaft "M-GmbH" - suboptimal sollte aber kein Sperrfristverstoß auslösen (?) 2. Besteht die Möglichkeit ein Wandeldarlehen auszugeben, welches frühstens nach 7 Jahren gewandelt werden kann und wie verhält es sich dann mit dem Sperrfrist verstoß? 3. Besteht die Möglichkeit den Vorgang durch eine stille Beteiligung zu realisieren ohne einen Sperrfristverstoß auszulösen? 4. Wie verhält es sich mit einem aufschiebend bedingten verkauf der Anteile kombiniert mit einem Darlehensvertrag, indem jetzt ein Darlehen von "Investor" gegeben wird und nach ende der Sperrfrist die Anteile übergehen ? 5. Gibt es alternative Möglichkeiten?
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