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§ 20 UmwStG,Einbringung eines KG-Anteils im Wege der erweiterten Anwachsung auf eine GmbH,Einlage von Anteilen i.S. des § 17 EStG in eine gewerbliche Personengesellschaft

Der Mandat A hat eine 30% Beteiligung an der E-GmbH die er im Privatvermögen hält. Diese Beteiligung soll in eine Holding GmbH eingebracht werden. Die Umsetzung erfolgt in folgenden Schritten: 1. Gründung einer GmbH & Co. KG - Die Komplementär GmbH (A-GmbH) ist gleichzeitig die zukünftige Holding GmbH, der Kommanditist der KG ist mit 100% Mandant A. 2. Einbringung der Anteile der E-GmbH unentgeltlich/verdeckte Einlage in die GmbH & Co KG steuerneutral nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG mit den Anschaffungskosten 3. Einbringung der Beteiligung an der GmbH & Co KG gem. § 20 UmwStG gegen Kapitalerhöhung in die Holding/Komplementär A-GmbH (erweiterte Anwachsung) unter Beendigung der KG Schritt 2 kann erst vollzogen werden, wenn die KG in das Handelsregister eingetragen ist, da dann erst die gewerbliche Prägung besteht. Frage: Sind zeitlichen Aspekte/Fristen zu beachten nach Schritt 2? Oder kann Schritt 3 umgehend nach Schritt 2 vollzogen werden? Mit freundlichen Grüßen Katrin Raabe Steuerberaterin
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