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§ 24 UmwStG,Sonderbetriebsvermögen,Funktional wesentliche Betriebsgrundlage

Nach § 24 UmwStG ist eine Übertragung zu Buchwerten möglich, wenn das eingebrachte Betriebsvermögen teilweise Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden bei der übernehmenden MU wird. In unserem Fall würde eine bestehende GmbH & Co. KG (Lebensmittel-Einzelhandel) den operativen Betrieb in eine Tochter-KG einbringen. In der „Mutter“-KG würde die Immobilie verbleiben und entgeltlich an die Tochter-KG überlassen werden. Nach Abschn. 20.03 UmwStE gilt: Besteht die übertragende PersG nach der Einbringung fort, und werden ihr die Anteile am übernehmenden Rechtsträger gewährt, ist die übertragende PersG selbst als Einbringende anzusehen. Somit wäre die „Mutter“-KG mit der Überlassung der Immobilie Sonderbetriebsvermögen zur Tochter-KG mit der Folge, dass § 24 UmwStG anzuwenden ist und damit die Einbringung zu Buchwerten möglich ist?
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