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Formwechsel KG in OHG,Steuerliche Folgen des Formwechsels

Ein anstehender Formwechsel soll steuerneutral durchgeführt werden. Aus der Einzelfirma H.B. wurde lt. Gesellschaftsvertrag vom 30.12.2002 durch Aufnahme einer GmbH eine GmbH & Co. KG gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist lt. Gesellschaftsvertrag „die Verwaltung eigenen Vermögens“. Im Handelsregister ist der Gegenstand des Unternehmens nicht aufgeführt. In früheren Jahren hat das Unternehmen einen Baumarkt betrieben. Es wurden im Laufe der Zeit nicht benötigte Grundstücke verkauft. Aktuell ist das Betriebsgebäude im Erdgeschoss an ein Bekleidungsunternehmen verpachtet und im Obergeschoss sind Büroräume vermietet. Das noch verbliebene Grundstück ist an ein Möbelhaus verpachtet und es werden dort Gartenmöbel verkauft. Gegenüber dem Finanzamt wird das Unternehmen als ruhender Gewerbebetreib erklärt. In die GmbH & Co. KG ist ein weiterer Kommanditist eingetreten. Aus der GmbH & Co. KG soll der Komplementär ausscheiden und durch Formwechsel soll eine OHG gegründet werden. Durch Ausscheiden des Komplementärs ist die Gesellschaft lt. Vertrag aufgelöst? Fragen: Die vorhandenen Pachtverträge bleiben erhalten. Werden durch den geschilderten Formwechsel stille Reserven aufgelöst? Bleibt der ruhende Gewerbebetrieb erhalten?
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