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Einbringung EU in GmbH,Buchwertansatz,§ 20 UmwStG

Einzelunternehmer X, unbeschränkt steuerpflichtig in DE, bringt das Anlagevermögen in die neugegründete GmbH Y zu Buchwerten ein. Das Einzelunternehmen besteht danach weiter und erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Folgende Fragen hierzu: – Ist eine Einbringung des Anlagevermögens zu Buchwerten möglich? – Falls ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? – Werden hierbei Einbringungsgewinne auf Seiten des EU X erzielt und müssen diese versteuert werden (es handelt sich nicht um eine Betriebsaufgabe)? – Wenn ja, wie erfolgt die Besteuerung?
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