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sperrfristverhaftete Anteile,Einbringung in ein EU,Einbringungsgewinn I

A hat sein Einzelunternehmen vor 2 Jahren in eine GmbH eingebracht und per Anteilstausch die GmbH unter eine Holding gehängt. Das Geschäft läuft nicht mehr gut und er möchte seinen Betrieb einstellen. Dazu überlegt er, 1.) eine Verschmelzung der operativen GmbH auf die Holdinggesellschaft vorzunehmen, 2.) eine Verschmelzung der Holding-GmbH auf ihn als Anteilseigner durchzuführen. Fragen: 1.) Handelt es sich bei der Verschmelzung der GmbH auf ihre Mutter um einen Sperrfristverstoß? 2.) Wie verhält es sich, wenn die GmbH anstelle der Verschmelzung aufgelöst und abgewickelt wird? 3.) Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verschmelzung der Holding-GmbH auf Anteilseigner A möglich? 4.) Wie ist eine Verschmelzung der Holding auf A steuerlich zu behandeln? Wie wird ein entstehender Gewinn besteuert? Ist ein entstehender Verlust abzugsfähig? 5.) Welche Maßnahmen könnten ferner ergriffen werden, um eine unmittelbare Abwicklung zu ermöglichen?
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