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§ 20 UmwStG,Einbringung GbR,GmbH

Zwei Gesellschafter A und B sind zu je 50 % an einer bestehenden GmbH und an einer GbR beteiligt. Die Anteile an der GbR sollen in die GmbH eingebracht werden. Hierzu soll eine Barkapitalerhöhung (mit zwei neuen Anteilen zu je 1 €) erfolgen. Ferner müssen die beiden Gesellschafter für die Übernahme der zwei neuen GmbH-Anteile ihre gesamten GbR-Anteile als Sachagio in die GmbH einbringen. Laut Notarvertrag wird die GmbH im Wege der GESAMTRECHTSNACHFOLGE Übernehmer des Gesellschaftsvermögens der GbR. (Ein negatives Eigenkapital besteht bei keiner Gesellschaft.) Fragen: 1) Ist die dargestellte Einbringung steuerlich erfolgsneutral zu Buchwerten möglich? 2) Liegt hier ein Fall des § 20 UmwStG vor? Hintergrund der Frage ist, dass vom Anwendungsbereich des § 20 UmwStG nur folgende Fälle umfasst sind: • Umwandlungsvorgänge nach UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge • Umwandlungsvorgänge außerhalb des UmwG im Wege der Einzelrechtsnachfolge Vorliegend ist aber ein Umwandlungsvorgang außerhalb des UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge skizziert.
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