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§ 15 UmwStG,§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 6a GrEStG

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Sachverhalt vorliegen: Mandant A (94%) und Mandant B (6%) sind Gesellschafter der C-GmbH. Diese C-GmbH hält wiederum 100% der Kommandit-Anteile an der D-GmbH & Co. KG. Die D-GmbH & Co. KG vermietet ihrerseits eine Immobilie an den operativen Geschäftsbetrieb der C-GmbH. Ziel ist, die KG-Anteile zu separieren. Hierfür sehen wir folgenden Weg vor: Es erfolgt eine Abspaltung des Mitunternehmer-Anteils nach § 15 UmwStG zu Buchwerten (§ 11 Abs. 2 UmwStG vorausgesetzt) in eine neue GmbH, die nach der Umwandlung wiederum A zu 94% und B zu 6% gehört. Der Mitunternehmeranteil, welcher 100% ausmacht, sollte als Teilbetrieb abspaltbar sein und damit die Buchwertfortführung nicht gefährden. Außerdem dürfte unseres Erachtens nach § 6a GrEStG in diesem Fall keine Grunderwerbsteuer auf die Immobilie anfallen, da es sich um eine Umstrukturierung im Konzern handeln sollte. Nun zu unserer Frage: sehen Sie Schwierigkeiten a) an der Teilbetriebsvoraussetzung, die § 11 UmwStG gefährden könnte, b) allgemein an dem beschriebenen Weg, der unvorhersehbare Steuerrisiken bergen könnte und c) an der Steuerfreiheit in Bezug auf die Grunderwerbsteuer? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
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