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§ 21 UmwStG,Einbringung mehrheitsvermittelnder Anteile

A ist zu 100 % GGf der A-GmbH. A ist zu 2,5 % an einer Holding-GmbH mit zwei Tochter-GmbHs beteiligt. Weitere Gesellschafter sind B zu 2,5 % und C zu 95 %. Wie kann die A-GmbH steuerneutral Tochtergesellschaft der Holding werden?
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