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§ 24 UmwStG,Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Mein Mandant ist Einzelunternehmer und möchte sein Unternehmen in eine neu zu gründende GmbH & Co. KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gem. § 24 UmwStG einbringen. Dabei gibt es Unsicherheiten zur Vorgehensweise: Ein Fachartikel aus dem Jahr 2021 führt aus: „Nach den Vorschriften des UmwStG ist die unmittelbare Neugründung einer GmbH & Co. KG durch Ausgliederung eines Einzelunternehmens nicht möglich.“ Es wird im Anschluss auf die Möglichkeit der Bargründung verwiesen und auf eine anschließende Einbringung des Einzelunternehmens gegen Kapitalerhöhung bei Gewährung neuer Gesellschaftsrechte. Ein Kommentar zu § 24 UmwStG beschreibt, dass die Anwendung des § 24 UmwStG auch bei Neugründung einer GmbH & Co. KG unter Einbringung des Einzelunternehmens möglich sei. Hier entsteht für mich ein Widerspruch. Welcher Weg ist nun möglich: Neugründung einer GmbH & Co. KG mit Einbringung des Einzelunternehmens oder Neugründung einer GmbH & Co. KG als Bargründung und anschließende Einbringung des Einzelunternehmens gegen Kapitalerhöhung bei Gewährung von Gesellschaftsrechten?
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