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§ 20 UmwStG,Gewährung neuer Anteile bei Einbringungen,Mindestbehaltefrist nach § 22 UmwStG

Ein Einzelunternehmen ( eK ) soll in eine GmbH "umgewandelt " werden. Bei Anwendung von § 20 UmwStG: 1.Gibt es eine Mindesthaltedauer für die einbringungsgeborenen Anteile ? ( hier analog zu § 15 UmwStG ) Wenn ja, wo steht das ? 2. Kann das das Einzelunternehmen ( start- up aus dem IT Bereich ohne Grundstück) der Einfachheit halber mit Euro 1 bewertet werden , um es gegen neue Gesellschaftsanteile von Euro 1 in eine separat neu gegründete GmbH einzubringen ? Dies soll eine sonst notwendige Prüfung bei einer Sachgründung ersparen. Kann es bei der Bewertung mit Euro 1 rechtliche oder steuerliche Probleme geben ?
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