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Einbringung,sonstige Gegenleistungen,UmwStG § 20

Bei bestehender GmbH wird eine Kapitalerhöhung von Euro 1000,00 beschlossen und gleichzeitig das Einzelunternehmen - NICHT e.K. - als Agio zu Buchwerten mit einem Eigenkapital von 100.000,00 eingebracht. Fragen hierzu: Ist die Buchwerteinbringung im Rahmen des Agios des nicht e.K Einzelunternehmens ohne weiteres möglich oder müssen entsprechende Verträge wie z.B. Leasing- oder Büroraummietverträge gesondert und explizit mit aufgeführt werden oder ist es sicherer im Vorfeld ein e.K. beim Handelsregister anzumelden? Ist es möglich ohne Sperrfristen das in die Kapitalrücklage im Rahmen des Agios einfließende Eigenkapital des Einzelunternehmens im Jahr 1 nach der Einbringung durch ordentliche Kapitalerhöhung aus Kapitalrücklagen -hier 100.000,00 Euro- in Stammkapital und im Jahr 2 nach der Einbringung durch ordentliche Kapitalherabsetzung des in Jahr 1 zugeführten Betrages -hier wieder die Euro 100.000,00- an den Anteilseigner auszuzahlen? Zusatzfrage: In welcher Höhe könnte bei einem Eigenkapital im Einzelunternehmen von 100.000,00 ein Darlehen gewährt werden und nur der Restbetrag der Kapitalrücklage zugeführt werden?
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