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§ 24 UmwStG,GmbH & Co. KG,Kapitalkonten

An der AB GmbH & Co. KG (KG1) sind A und B als Kommanditisten zu jeweils 50 % beteiligt. Das Festkapital beträgt jeweils 5.000 €. An der C GmbH & Co. KG (KG2) ist C als Kommanditist zu 100 % beteiligt. Des Festkapital beträgt 10.000 €. KG1 wird auf die KG2 verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgt nach § 24 UmwStG zu Buchwerten. Das Umtauschverhältnis wurde entsprechend den gemeinen Werten ermittelt. Die Kommanditisten der KG 1 erhalten jeweils einen Kapitalanteil von 2.000 €. Der Anteil von C bleibt unverändert. Die Komplementärin der KG 1 wird Kommanditistin der KG2 ohne Kapitalanteil und wird direkt anschließend auf die Komplementär GmbH der KG 2 verschmolzen. Fragen: 1. Nach Übernahme der Buchwerte der KG1 bei KG2 verbleibt die Differenz des Festkapitals von je 3.000 €. Kann dieses dem jeweiligen Fremdkapitalkonto von A und B gutgeschrieben werden? Muss dafür eine Ergänzungsbilanz erstellt werden? 2. Gibt es entsprechend zu § 12 (2) UmwStG ein Abzugsverbot für die Kosten der Verschmelzung beim übernehmendem Rechtsträger? 3. Mit Verschmelzung der GmbHs nach § 12 UmwStG endet die Kommanditstellung der KG1 bei KG2. Ergeben sich hierdurch Folgen für die Mitunternehmerschaft?
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