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FA-Zuständigkeit bei BW-Antrag,§ 21 Abs. 2 Satz 4 UmwStG

A bringt seine im PV gehaltenen Anteile an der A-GmbH in die B-GmbH ein. Die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung sind unstreitig gegeben. Es wurde ein qualifizierter Anteilstausch im Sinne des § 21 UmwStG durchgeführt. Wo ist der Buchwertantrag zu stellen, wenn sowohl A als auch die beiden GmbHs bei unterschiedlichen Finanzämtern veranlagt werden?
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