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§§ 20,21 UmwStG,Steuerneutrale Einbringung von Betrieben und von mehrheitsvermittelnden Anteilen an Kapitalgesellschaften,§ 7 Abs. 8 ErbStG

A betreibt ein Einzelunternehmen (ohne Grundstücke). Er beabsichtigt die steuerneutrale Gründung einer Holdingstruktur unter Aufnahme weiterer Gesellschafter B und ggf. C. Das Einzelunternehmen soll im Wege der Einbringung in die A-GmbH umgewandelt werden. Anschließend sollen die Anteile an der A-GmbH im Wege des qualifizierten Anteilstauschs auf die (Holding) H-GmbH übertragen werden. An der H-GmbH sollen A und B bzw. A, B und C zu gleichen Teilen beteiligt sein. Beabsichtigt ist also die Gründung der H-GmbH und anschließend Gewährung neuer Gesellschaftsrechte an A (1 €) im Rahmen des Anteilstauschs mit den Anteilen der A-GmbH. Gesellschafter B und ggf. C erbringen über die Stammeinlage hinaus keine weiteren Einlagen in die H-GmbH. Faktisch überträgt A somit Vermögen auf B und C. Fragen: 1. Ist die Vorgehensweise steuerneutral möglich? 2. Ändert sich die Lösung, wenn A eine Gegenleistung (max. 25 % des Buchwerts, max. 500.000 €) verlangt?
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