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Umstrukturierungen einer Betriebsaufspaltungsstruktur unter Einschaltung von Kapitalgesellschaften,Grunderwerbsteuer bei Anteilseignerwechsel in Beteiligungsstrukturen,Grunderwerbsteuer bei Einbringungen /Ausgliederung von Grundstücken

Im Betriebsvermögen des Mandanten (e.K.) befinden sich u.a. zwei Grundstücke, die an eine GmbH zur Nutzung überlassen werden, deren alleiniger Gesellschafter der Einzelunternehmer ist. Zwischen dem Einzelunternehmen (Besitzunternehmen) und der GmbH (Betriebsunternehmen) besteht mithin eine Betriebsaufspaltung. Im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens befinden sich drei weitere GmbH-Beteiligungen, bei denen der Einzelunternehmer jeweils alleiniger Gesellschafter ist. Auch diese GmbHs verfügen über Grundvermögen, welches aber nicht an das Einzelunternehmen zur Nutzung überlassen, sondern fremdvermietet wird. Des Weiteren befinden sich im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zwei Beteiligungen an GmbHs, die ihrerseits ebenfalls über Grundvermögen verfügen, welches fremdvermietet wird. An diesen Gesellschaften ist der Einzelunternehmer nur zu jeweils 1/3 beteiligt. Es soll nunmehr das Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht werden, so dass eine Holding-Struktur entsteht, wobei die Holding dann Eigentümer der Grundstücke und der GmbH-Beteiligungen wird. 1. Setzt sich die Betriebsaufspaltung zwischen der durch Einbringung entstandenen Holding-GmbH und der GmbH, an die die Grundstücke überlassen werden, fort, ohne dass diese auch für eine logische Sekunde unterbrochen und damit aufgelöst wird? 2. Führt die Einbringung des Einzelunternehmens in die künftige Holding-GmbH zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer für die Grundstücke, die im Rahmen der Betriebsaufspaltung vom bisherigen Einzelunternehmen an die GmbH zur Nutzung überlassen werden? 3. Führt die Einbringung des Einzelunternehmens in die Holding-GmbH hinsichtlich der GmbHs mit eigenem Grundvermögen, an denen der Einzelunternehmer als Alleingesellschafter beteiligt ist, zum Anfall von Grunderwerbsteuer? 4. Führt die Einbringung des Einzelunternehmens in die Holding-GmbH hinsichtlich der GmbHs mit eigenem Grundvermögen, an denen der Einzelunternehmer zu 1/3 beteiligt ist, zum Anfall von Grunderwerbsteuer? 5. Können die nach Einbringung im Betriebsvermögen der Holding befindlichen Grundstücke auf eine Tochter-GmbH der Holding übertragen werden, ohne dass a) die Betriebsaufspaltung aufgelöst wird und b) die stillen Reserven aufgedeckt werden müssen und c) Grunderwerbsteuer entsteht?
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