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Spaltung einer GmbH und ertragsteuerliche Auswirkungen,§ 3 UmwStG

Drei Ingenieure haben sich zur gemeinsamen Berufsausübung in einer GmbH zusammengeschlossen (Verteilung 40:30:30). Aufgrund unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung soll die GmbH aufgeteilt werden. Jeder der 3 Gesellschafter nimmt "seine" Kunden mit und macht sich als beratender Ingenieur/Architekt selbständig (§ 18er Einkünfte). Zwei wollen ein Einzelunternehmen gründen und einer möchte eine neue GmbH gründen, wo sein Geschäft einfließt. Die Alt-GmbH wird liquidiert. Ausgleichszahlungen sind nicht vereinbart. Wie ist die Auseinandersetzung steuerlich bei den einzelnen Gesellschaftern zu würdigen?
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