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§ 21 UmwStG,Einbringung qualifizierter Anteile und Möglichkeit der Buchwertfortführung,Einbringung gegen Sachagio

Einer meiner Mandanten (H-GmbH) hält 100 % an der A-GmbH und an der B-GmbH. Nun gründet die H-GmbH die C-GmbH (Zwischenholding). Die C-GmbH soll künftig die A-GmbH und die B-GmbH zu 100 % halten. Kann die H-GmbH die Anteile an der A-GmbH und der B-GmbH zu Buchwerten und ohne Haltefristen übernehmen? Wenn ja, wie? Meine erste Idee: Kapitalerhöhung mit Sachagio würde sieben Jahre Haltefrist auslösen.
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