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Abwärtsverschmelzung,Rechtsfolgen nach §§ 11 bis 13 UmwStG

Mutter-GmbH A soll auf Tochter-GmbH B verschmolzen werden. In der A GmbH befindet sich nur der Anteil an der B GmbH (Verkehrswert ca. € 10 Millionen) und ein Gewinnvortrag in Höhe von ca. € 6 Millionen. Verschmelzung soll zu Buchwerten erfolgen. Gibt es hier Auswirkungen auf die Körperschaft- oder Gewerbesteuer? Was ist hierbei ansonsten noch zu beachten?
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