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Verschmelzung,Personengesellschaften,Verlustvorträge

Zwei bestehende GmbH & Co. KGs (KG1 und KG2) mit 100prozentiger Identität des Kommanditisten (M), aber mit unterschiedlichen, nicht am Kapital beteiligten Komplementären (VH1 zu KG1 und VH 2 zu KG2), sollen miteinander verschmolzen werden. Beide Gesellschaften haben Verlustvorträge sowohl zur Gewerbesteuer als auch gem. § 15a EStG. Bleiben diese Verlustvorträge im Rahmen der Verschmelzung erhalten?
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