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Verschmelzung,Einbringung

Sachverhalt: Es gibt eine M-GmbH, welche zu 100% an der T1-GmbH und T2-GmbH beteiligt ist. T1-GmbH und T2-GmbH sind also Schwestergesellschaften. Die T1-GmbH ist wiederum zu 100% an der E1-GmbH beteiligt. Die E1-GmbH ist also Enkel-Gesellschaft der M-GmbH und (wenn man es so nennen möchte) Nichten-Gesellschaft der T2-GmbH. Melden Sie sich gerne, falls wir Ihnen ein Organigramm als Excel schicken sollen. Es soll nun die T2-GmbH auf die E1-GmbH verschmolzen werden. Aus Sicht eines Organigramms also nach unten links. Die Verschmelzung findet ohne Kapitalerhöhung statt. Die Frage bezieht sich auf die Darstellung bei der M-GmbH, als Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft: 1) Ist eine Erfassung der Verschmelzung auf Ebene des Gesellschafters zu Buchwerten in Anwendung des § 13 UmwStG möglich oder läge hier eher eine verdeckte Einlage der M-GmbH in die T1-GmbH vor, welche zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führen würde? 2) Eine Rückwirkungsfiktion nach § 2 UmwStG ist auf Gesellschafterebene nicht einschlägig, korrekt? Es wäre super, wenn Sie bei Ihrer Einschätzung die entsprechenden Fundstellen nennen könnten.
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