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§ 20 UmwStG,Einbringung Mitunternehmeranteil,Forderung

Eine bestehende Ein-Mann GmbH & Co. KG soll im Wege der Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte in die Komplementär-GmbH übertragen werden. Es soll der komplette Mitunternehmeranteil übertragen werden. In der GmbH & Co. KG bestehen Forderungen gegenüber dem Kommanditisten, da das variable Kapitalkonto (Darlehenskonto) für Einlagen und Entnahmen im Fremdkapital geführt wird. Ist hier etwas Besonderes zu beachten? Kann die Forderung so 1 : 1 in die GmbH übernommen werden? Besteht die Gefahr, dass explizit durch die Übernahme dieser Forderung eine Aufdeckung stiller Reserven erfolgt bzw. ein steuerpflichtiger Einbringungsgewinn bzw. ein Gewinn nach § 16 EStG entsteht?
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