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§ 24 UmwStG,e.K. in GmbH & Co.KG,negatives Kapital

Folgender Sachverhalt: Mit Notarurkunde wurde Grundbesitz nebst den grundpfandrechtlich an diesem Grundbesitz gesicherten Verbindlichkeiten, die zusammen bisher Teil des Betriebsvermögens des Einzelunternehmens (e. K.) waren, unter Fortführung der Buchwerte gegen Erhöhung der Kommanditeinlage gemäß § 24 UmwStG in die aufnehmende GmbH & Co. KG eingebracht. Soweit der Buchwert der eingebrachten Vermögensgegenstände die nominelle Erhöhung der Kommanditeinlage übersteigt, soll der Differenzbetrag dem Rücklagenkonto II gutgeschrieben werden. Da die o. g. Verbindlichkeiten die Buchwerte übersteigen, weist die Bilanz des Einzelunternehmens zum Einbringungsstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen: 1. Führt das negative Eigenkapital im Zusammenhang mit der Einbringung nach § 24 UmwStG zu einer Aufdeckung von stillen Reserven? Nach unserer Beurteilung ist dies nicht der Fall. 2. Wie ist das (eingebrachte) negative Eigenkapital auf Ebene der aufnehmenden GmbH & Co. KG bilanziell zu zeigen?
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