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§ 20 UmwStG,Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft,Grunderwerbsteuer bei Umwandlungen

Die Eheleute A betreiben seit 1993 auf einen ihn gehörenden Grundstück ein Pflegeheim in der Rechtsform GbR. Am 11.01.2018 wurde die GbR in eine Einheits-GmbH & Co. KG umgewandelt. Am 31.12.2022 wurden die beiden Kinder der Eheleute A mit als Gesellschafter aufgenommen. Die Anteilsstruktur lautet aktuell Ehefrau 30 %; Ehemann 30 %, Kind 1 20%; Kind 2 20 %. Die Kapitalkonten haben sich die Eheleute , bis auf das Festkapital, zurückbehalten. Sie haben daher ein variables Kapitalkonto in Höhe von jeweils ca. 300.000 €. Die Familie überlegt jetzt die Umwandlung in eine GmbH. Dazu habe ich an Sie folgende Fragen: 1. Entsteht bei der Umwandlung Grunderwerbsteuer auf das mit dem Pflegeheim bebaute Grundstück? 2. Den Eltern steht in Form der Kapitalkonten bereits versteuertes entnahmefähiges Kapital zur Verfügung. Kann dies im Rahmen der Umwandlung als Forderung der Gesellschafter gegenüber der GmbH dargestellt werden? 3. Ist eine steuerneutrale Umwandlung zum Buchwert möglich? 4. Die GmbH & Co.KG wurde in Form der Schenkung unter Nutzung der Vollverschonung an die Kinder anteilsmäßig übertragen. Verstößt die Umwandlung in die GmbH gegen die Behaltensfrist oder sehen Sie in diese Zusammenhang ein Problem bzgl. der steuerfreien Schenkung?
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