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Stichtag,Verschmelzung

Die Obergesellschaften OG I und OG II sind die Anteilseigner der H-GmbH, Anteilshöhe 10 % und 90 %. Anteilseigner der OG I und OG II sind drei natürliche Personen A, B und C. Im Juni 2023 werden die OG I und OG II rückwirkend zum 31.12.2022 auf die H-GmbH verschmolzen. Wichtig ist, dass der steuerliche Übertragungsstichtag der 31.12.2022 ist und damit alle drei Gesellschaften noch im alten Jahr steuerlich wirksam verschmolzen werden. Fragen: 1. Kann der handelsrechtliche und steuerrechtliche Verschmelzungstag der 31.12.2022 sein? 2. Auf welches Datum müssen die letzten Jahresabschlüsse der OG I und OG II lauten: 30.12.2022 oder 31.12.2022? Das Datum der verschmolzenen Gesellschaft H-GmbH (in der OG I und OG II enthalten sein sollen) soll der 31.12.2022 sein. Ist dies so möglich?
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