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§ 20 UmwStG,Steuerbilanz,Forderungen gg. Gesellschafter

Meine Mandantin ist eine GmbH & Co. KG. Die Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz ab. Die GmbH & Co. KG wurde mit steuerlicher Rückwirkung zum 01.01.2021 auf Ihre Komplementärin verschmolzen. Das Eigenkapital (Vierkontenmodell) des Gesellschafters (Hafteinlage/Kapitalkonto I/Rücklagen) wurde vollständig in das Stammkapital bzw. in die Kapitalrücklage eingebracht. Der handelsrechtliche Fremdkapitalbestand (Gesellschafterdarlehen) wurde noch vor Anmeldung der Umwandlung vollständig zurückgezahlt. Da die Steuerbilanz aufgrund von Sonderabschreibungen nicht mit der Handelsbilanz übereinstimmt, weicht auch der Fremdkapitalbestand des Gesellschafters in den beiden Bilanzen ab. Nach Rückzahlung des handelsrechtlichen Fremdkapitalbestandes blieb in der Steuerbilanz buchtechnisch noch eine Forderung der Gesellschaft an den Gesellschafter von ca. 20.000 € stehen. Meine Frage: Wie muss ich diese Forderung der Gesellschaft an den Gesellschafter in der Steuerbilanz nach Umwandlung in der GmbH erfassen. M. E. mindert diese Forderung die Kapitalrücklage (Disagio). Eine echte Forderung kann ich nicht ausweisen, da eine solche nicht existent ist. Liege ich richtig mit einer Auffassung oder ist der Fall anders zu lösen?
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