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Sonderbetriebsvermögen,GmbH-Anteil,Einbringung und Anteilstausch

A ist zu 50 % an der AB-GmbH & Co. KG beteiligt. A ist außerdem alleiniger Anteilseigner der M-GmbH, die durch Einbringung eines Einzelunternehmens von A entstanden ist. A erbringt für die KG Managementleistungen und stellt diese, nun durch die M-GmbH, der AB-GmbH & Co. KG in Rechnung. Neben der Geschäftsführervergütung erbringt die M-GmbH auch Marketingleistungen (Facebook etc.) an die AB-GmbH & Co. KG. A möchte die Anteile an der M-GmbH in eine Holding einbringen. Fragen: 1. Stellen die Anteile an der M-GmbH Sonderbetriebsvermögen der AB-GmbH & Co. KG dar? 2. Welche steuerlichen Folgen ergeben sich durch die Einbringung der Anteile an der M-GmbH in die Holding?
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