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§ 24 UmwStG,Buchwertfortführung,Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben aktuell den Fall, dass zwei Mandanten Ihre freiberuflichen Tätigkeiten in eine GbR zu Buchwerten eingebracht haben. Wir haben die Mandanten übernommen und der Vorberater hat diesbezüglich noch keine Unternehmungen angestellt. Unsere Frage ist nun, ob es eine Frist gibt, bis wann der Antrag auf Einbringung mit Buchwerten beim Finanzamt eingehen muss. Nach eigenständiger Recherche haben wir herausgefunden, dass der Antrag bis spätestens zur Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft an das Finanzamt gestellt werden muss. Jedoch stellt die GbR keine Bilanz auf, sondern macht eine EÜR. Gilt diese Frist dann analog für die EÜR oder muss eine Bilanz erstellt werden?
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