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§ 20 UmwStG,Barkapitalerhöhung

Guten Tag, unser Mandant möchte sein Einzelunternehmen auf eine bereits gegründete GmbH einbringen. Die stillen Reserven im Einzelunternehmen sollen nicht aufgedeckt werden. Das positive Eigenkapital des Einzelunternehmens beläuft sich zum Einbringungsstichtag voraussichtlich auf 50.000 €. Die Einbringung soll im Rahmen einer Barkapitalerhöhung geschehen. Das heißt, das bestehende Stammkapital von 25.000 € der bereits gegründeten GmbH soll um 100 € durch Geldeinzahlung des einbringenden Gesellschafters erhöht werden (Stammkapital danach = 25.100 €). Der übersteigende Betrag soll dem Einbringenden von der aufnehmenden Gesellschaft als Darlehen gewährt werden, im vorliegenden Fall würde sich das Darlehen somit auf 50.000 € belaufen. In die Kapitalrücklage würde kein Betrag eingestellt. Unser Mandant ist Alleingesellschafter der GmbH. Hierzu folgende Fragen: 1. Sehen Sie Probleme im Hinblick auf die Steuerneutralität der Einbringung? 2. Könnte dadurch die Erstellung einer Werthaltigkeitsbescheinigung für das Handelsregister vermieden werden? Vorab besten Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen
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