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§ 24 UmwStG,GbR in GmbH & Co. KG,Beitritt GmbH

Guten Tag, meine Mandanten sind Eheleute, die zu 90% (Ehefrau) und 10% (Ehemann) an einer GbR beteiligt sind, welche ihren gesamten Geschäftsbetrieb seit Jahrzehnten an eine GmbH 1 verpachtet (Speditionsbetrieb). Gesellschafter dieser GmbH sind wieder die Eheleute mit 90% (Ehefrau) und 10% (Ehemann). Es besteht unstreitig eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Nunmehr möchten meine Mandanten, dass eine GmbH 2 (Anteilseigner: Ehefrau mit 60% und Ehemann mit 40%) als alleinige, persönlich haftende Gesellschafterin der GbR beitritt und sowohl Ehemann als auch Ehemann in die Rechtsstellung von Kommanditisten wechselt. Die so entstandene GmbH & Co. KG soll und wird dann natürlich im Handelsregister eingetragen. Hierzu habe ich folgende Fragen: 1. Muss für diesen "Wechsel" aus einer GbR in eine GmbH & Co. KG bei der Finanzverwaltung ein sog. Buchwertantrag bei der Finanzverwaltung gestellt werden? Z.B. nach § 24 UmwStG? 2. Wenn nein: wie muss der Fall gestaltet werden, damit für diese "Umwandlung" § 24 UmwStG anwendbar ist?
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