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§ 20 Abs. 5 UmwStG,Entnahmen,Darlehen an nahe Angehörige

Ich habe folgende Frage: Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH im Wege der Neugründung durch Ausgliederung, § 123 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG, wurde im Rückbeziehungszeitraum (acht Monate) an den Ehemann ein Darlehen in Höhe von 74.000 € gewährt. Weiterhin wurden von der Unternehmerin, welche die Anteile an der GmbH zu 100 % hält, im Rückbeziehungszeitraum Entnahmen getätigt, welche aber nicht zu negativem Eigenkapital bezogen auf den Einbringungszeitraum führen. Wird das Darlehen an den Ehemann wie Entnahmen der Unternehmerin behandelt oder wird dies als Darlehen (mit Darlehensvertrag unter nahen Angehörigen) von der Finanzverwaltung als solches akzeptiert?
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