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Nachweis i.S. des § 22 Abs. 3 UmwStG,Erstmaliger Nachweiszeitpunkt

Sachverhalt: A hat seine Anteile an der A-GmbH im Rahmen der Barkapitalerhöhung mit Sachagio in die B-GmbH zum 01.08.2022 eingebracht. Frage: Zu welchem Zeitpunkt muss der Nachweis gem. § 22 Abs. 3 UmwStG für das Jahr 2023/2024 erfolgen?
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