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§ 20 UmwStG,Verschmelzung einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH zum gemeinen Wert,Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlagen bei Umstrukturierungen nach § 20 UmwStG

Sehr geehrter Gutachter, ich bitte um Einordnung des folgenden Sachverhalts: Mandant ist 100% Kommanditist einer gewerblich tätigen GmbH & Co. KG. Er ist ebenfalls alleiniger Gesellschafter der Komplementär GmbH, die keine eigene Geschäftstätigkeit entfaltet. Das Betriebsgrundstück gehört einer Grundstücksgemeinschaft bestehend aus dem Kommanditisten (60%) und seinem Vater (40%) und ist eine Zebra-Gesellschaft (Anteil Kommanditist SBV, Anteil Vater PV). Der Kommanditist will seinen Betrieb veräußern. Der Käufer möchte, dass die GmbH & Co. KG, sowie die Komplementär GmbH beide auf eine neu zu gründende GmbH Verschmolzen werden. Anschließend soll der Verkäufer die GmbH Anteile an den Verkäufer abtreten. Worauf ist zu achten? Ist das Zurückbehalten des Grundstücks problematisch? Die Vermögensgegenstände der KG müssen bei der GmbH mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Ist der Übergangsgewinn beim Verkäufer dann nach §§ 16, 34 begünstigt? Der gemeine Wert des eingebrachten Vermögens bildet dann die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile, sodass bei der Veräußerung der Anteile ein Veräußerungsgewinn = 0 herauskommt - richtig? Ich wäre für einige Erläuterungen mit Fundstellen dankbar!
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